Wissensratgeber rund um Immobilien, Hausvermittlung und Wohnen

In unserem Wissensratgeber erfahren Sie interessante Details und Aspekte zu vielen Begriffen rund um die Immobilienvermittlung, Wohnen, Leben im eigenen Haus und vielen weiteren flankierenden Themen.

Wir möchten auf dieser Seite alle LeserInnen mit Informationen versorgen, die das Thema Immobilien besser verstehen wollen und sich vielleicht schon immer gefragt haben, was unter manchen Begriffen zu verstehen ist.

Eigentlich benötigen Sie nicht unbedingt einen Makler. Sie können problemlos alleine ein Haus verkaufen. Doch oft überwiegen die Vorteile, wenn Sie einen Makler beauftragen. Sie werden definitiv entlastet und können die grundlegenden Dinge einer Immobilienvermittlung den Experten überlassen. Dazu gehören unter anderem:

  • Inserat schalten
  • Exposé erstellen
  • Besichtigungstermine vereinbaren
  • Kauf- oder Mietvertrag aufsetzen
  • Unterlagen zusammenstellen

Wenn niemand weiß, dass Ihre Immobile zum Verkauf steht oder Sie vermieten wollen, wird es schwer, Interessenten zu finden. Sie müssen sich also darum kümmern, dass Ihr Objekt bekannter wird. Erstellen Sie ein Exposé, machen Sie ansprechende Fotos mit guter Ausleuchtung und besorgen Sie sich einen Grundriss. Haben Sie alles zusammen, stellen Sie die Informationen übersichtlich und ansprechend aufbereitet auf den verschiedenen Immobilienportalen ein. Auch in der lokalen Tagespresse kann ein Inserat nicht schaden, ebenso wie in dem ein oder anderen Wochenblatt.

Der Makler Ihres Vertrauens übernimmt diese Arbeiten gerne für Sie und erstellt ein anspruchsvolles Exposé, das Interessenten genau die Informationen bietet, die sie benötigen, um sich für Ihre Immobilie zu entscheiden.

Barrierefreie Immobilien sorgen dafür, dass ältere Menschen oder Personen mit Handicap im eigenen Zuhause unabhängig leben können. Das tägliche Leben ist einfacher, weil die Betroffenen größtenteils alleine zurecht kommen. Mehr Lebensfreude und Freiheit sind wichtig, um sich auch im Alter in den eigenen vier Wänden rundum wohl zu fühlen.

So bieten barrierefreie Immobilien unter anderem diese Aspekte:

  • Keine Treppen
  • Ausreichend breite Gänge und Türen
  • Gute Zugänglichkeit von Dusche/Bad
  • Platz und Erreichbarkeit aller Utensilien in der Küche
  • Abgesenkte Schwellen
  • Leichte Bedienbarkeit von Fenstern
  • Einfacher, gerader Zugang zur Eingangstür

Als Bungalow bezeichnet man ein freistehendes, eingeschossiges Einfamilienhaus. Sämtliche Wohnräume liegen auf einer Ebene, es gibt keine zweite Etage. Natürlich kann es auch im Bungalow einen Keller geben, dieser wird nicht als Wohngeschoss mitgezählt.

Wenn die ersten Anfragen zum Kauf oder für die Vermietung einer Immobilie eingehen, werden alle Fragen, die Interessenten haben, beantwortet und Termine zur Besichtigung vereinbart. Dies geschieht per Telefon per E-Mail.

Für die Besichtigung selbst gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder, es gibt einen Termin, an dem alle Interessenten gleichzeitig kommen. Oder es wird mit jedem Interessenten ein separater Termin vereinbart.

Bei der Besichtigung kann sich der Anbieter oder beauftragte Makler schon ein recht gutes Bild über den zukünftigen Mieter oder Käufer machen. Das hilft dabei, den richtigen Partner für diese Immobilie und den Anbieter zu finden.

Ein Energieausweis nach EnEV §16 ist nötig, wenn:

  • ein Gebäude neu errichtet wird
  • die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert wird
  • an der Immobilie Türen, Fenster und Verglasungen ersetzt, erneuert oder überhaupt eingebaut werden
  • wenn Mauerwerk ersetzt, erneuert, verschalt oder gedämmt wird
  • wenn Vorhangfassaden gesetzt oder verändert werden
  • wenn Dächer ersetzt, erneuert, modernisiert oder innen/außen verschalt werden
  • bei neuem Eigentümer
  • beim Wechsel eines Mieter-, Pacht- und Leasingverhältnisses
  • bei Behörden und Gebäuden für öffentliche Dienstleistungen über 1.000 m2

Bei der Erbschaftssteuer kommen auch vererbte Immobilien mit in die Berechnung. Ehepartnern oder Lebenspartnern steht ein Freibetrag von 500.000 Euro zu. Kinder erben bis zu einer Höhe von 400.000 Euro steuerfrei und Enkel bis zur Grenze von 200.000 Euro. Zum Erbe zählen Vermögen und natürlich auch Immobilienwerte. Wer eine Immobilie erbt, muss den Verkehrswert ermitteln lassen und diesen Betrag dem zuständigen Finanzamt mitteilen. So ergibt sich die Summe, aus der die Erbschaftssteuer ermittelt wird. Ermittelter Betrag minus Freibetrag ergibt die Höhe der zu versteuernden Summe. Den Wert einer geerbten Immobilie bewerten Bausachverständige oder Immobilienmakler. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt für die Ermittlung Experten seines Vertrauens. Auch Die Topmakler bewerten vererbte Immobilien und erstellen dazu die nötigen Expertisen. Zum Thema Fristwahrung bei einer Erbschaftsangelegenheit stehen Ihnen Rechtsanwälte und Notare mit Rat und Tat zur Seite. Mehr Infos finden Sie auch auf dieser Website.

Jetzt anrufenKontakt aufnehmenFacebookInstagramNewsletter